Gemäß dem Gesetz Nr. 3 vom 09.01.2019 müssen alle Listen und Parteien, die bei Gemeinderatswahlen in Gemeinden über 15.000 Einwohnern antreten, die Lebensläufe (Curicula Vitae, CV) und die Strafregisterauszüge für all ihre Kandidaten und Kandidatinnen veröffentlichen.
Gemäß diesem Gesetz werden hiermit die Lebensläufe und Strafregisterauszüge für alle Kandidaten und Kandidatinnen der Demokratischen Partei Südtirols in folgenden Gemeinden mit über 15.0000 Einwohnern veröffentlicht:
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